Im Fach Chemie werden die meisten Vorlesungen/Seminare am Ende mit einer Klausur abgeschlossen. Die Note der bestandenen Klausur wird auf dem sogenannten "Notenspiegel oder Leistungsübersicht" (Transcript) verbucht und aufgeführt.
Die Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO I vom 13.03.2008) gibt die inhaltlichen Prüfungsanforderungen im Fach Chemie an.
Zulassung zum Ersten Staatsexamen ist dann möglich, wenn alle Leistungsnachweise (ECTS) aus den beiden Fachwissenschaften und den Erziehungswissenschaften inkl. Didaktik vorliegen. Auf Antrag ist auch eine Zulassung zum Staatsexamen mit weniger als den erforderlichen ECTS möglich. Weitere Informationen finden Sie hierzu auf den Webseiten des MZL.
Weiterhin sind die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den beiden Schulpraktika Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung (s. Webseiten des MZL).
Im Fach Chemie wird am Ende des Studiums ein Transcript (doppelte Ausfertigung) als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen Veranstaltungen ausgestellt (siehe Ansprechstellen - Prüfungsamt Chemie).
Für den "Freien Bereich" ist weiterhin ein Laufzettel auszufüllen und bei den Prüfungsämtern der Unterrichtsfächer vorzuweisen (weitere Infos sind auf der LMU Webseite zu finden).
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Dokumente vorhanden, kann man sich bei der Außenstelle des Prüfungsamtes zum Ersten Staatsexamen anmelden.
Bitte nutzen Sie auch eine Beratung am MZL.
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