Der Bachelor-Studiengang "Chemie und Biochemie" besitzt an der Ludwig-Maximilians-Universität München keine Zulassungsbeschränkung (d.h. keinen NC). Allerdings wird für den Studiengang die "Eignung" zum Studium durch ein einstufiges Eignungsfeststellungsverfahren festgestellt (s. Pkt. 3 unter Hochschulzugang ).
Das Eignungsfeststellungsverfahren ist Teil der Bewerbung, welche fristgerecht eingereicht werden muss (siehe Bewerbungsfristen). Nach Prüfung der Unterlagen entsprechend der Satzung über die Eignungsfeststellung (s. unten) werden Sie innerhalb ca. 3 Wochen nach Fristende benachrichtig. Im Falle einer Ablehnung, können Sie sich nur noch ein zweites Mal in einem nächsten Verfahren bewerben.
In diesem Eignungsfeststellungsverfahren (entsprechend der Satzung efv_satzung_178.pdf) werden aus der Durchschnittsnote und aus fachspezifischen Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ein gewichteter Mittelwert ohne Rundung gebildet. In diesen gewichteten Mittelwert gehen ein:
Sind Einzelnoten der unter Punkt 2 genannten Fächern nicht im Zeugnis ausgewiesen, werden diese Fächer bei der Bildung des gewichteten Mittelwerts nicht berücksichtigt; stattdessen steigt der Anteil der Durchschnittsnote entsprechend um 12,5 %. (z.B. Abi-Note 62,5%, Biologie, Chemie und Physik zu je 12,5 %)
Ist dieser gewichtete Mittelwert (Note) größer als 2,5 können einschlägige Berufsausbildungen oder andere berufspraktische Tätigkeiten zu einer Verbesserung der gewichteten Note führen.
Ebenso können bei Bewerbungen für höhere Fachsemester bisherige Studienleistungen eingerechnet werden.
Bei Bewerbern, die einen anderen Schulabschluss als das deutsche Abitur haben, werden die Noten entsprechend dem deutschen System umgerechnet.