Fakultät für Chemie und Pharmazie

Rückmeldung/Beurlaubung

Rückmeldung

Studierende müssen sich am Ende der Vorlesungszeit für das nachfolgende Semester rückmelden. Die Rückmeldung (Anmeldung zum Weiterstudium) erfolgt durch die fristgerechte Überweisung der für das folgende Semester fälligen Beiträge.
Eine Rückmeldung ist in jedem Semester erforderlich! Sollten Sie sich nicht oder nicht fristgerecht zurückmelden, werden Sie für das folgende Semester exmatrikuliert.
Weiterführender Link: LMU-Webseite

Beurlaubung

Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu zwei Semester vom Studium beurlaubt werden.

Eine Beurlaubung bedeutet, dass die Anzahl Ihrer Fachsemester nicht weiterläuft und Sie daher keine Probleme mit eventuellen Prüfungsfristen bekommen können. Die Anzahl Ihrer Hochschulsemester läuft hingegen weiter. Wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie weiterhin Student/in in Ihrem Studiengang (verlieren also Ihren Studienplatz und z.B. auch Ihren Krankenversicherungsschutz nicht). Allerdings können Sie während dieser Zeit keine Leistungen an der Universität erbringen (ECTS-Punkte oder Scheine), müssen jedoch nicht bestandene Prüfungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist wiederholen. Urlaubssemester setzen somit die vorgeschriebenen Fristen von Wiederholungsprüfungen nicht außer Kraft. Dies müsste ggf. beim jeweils zuständigen Prüfungsamt/-ausschuss gesondert beantragt werden!

Jede Beurlaubung muss mit dem entsprechenden Antragsformular und den erforderlichen Bescheinigungen bei der Studentenkanzlei beantragt werden. Für die Beurlaubung sind bestimmte Fristen zu beachten.

Detaillierte Information zu den möglichen Beurlaubungsgründen bzw. zu den dann fälligen Beiträgen finden Sie unter den folgenden Links: