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Information zur Bachelorarbeit für BSc-Studierende ohne mündl. BSc-Prüfung:
Informationen zur Bachelor-Arbeit.pdf (26 kByte)

Regelungen zur Anfertigung externer Bachelor- und Masterarbeiten

Die Bachelor-, Master- und Diplomarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb des Departments Chemie bzw. Biochemie der LMU München durchgeführt werden (trifft für In- und Ausland zu).

Hierfür ist ein formloser Antrag zur Anfertigung einer externen Arbeit im Prüfungssekretariat einzureichen, welcher vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft und beurteilt wird.
Im Antrag muss folgendes genannt werden:

  • Themenbereich der Arbeit
  • der/die externe Betreuer/in (mit Angaben zur Gastinstitution)
  • offizieller Betreuer/in (= Prüfungsberechtigter) des Departments der in diesem oder nahem Themenbereich forscht (bedarf vorige Absprache mit dem/der offiziellen Betreuer/in)

Bei Arbeiten in der Industrie ist ein Transcript der Arbeit einzureichen.

Zusätzlich ist anzuführen, dass der/die externe Betreuer/in nach der Abgabe der Arbeit ein Gutachten (mit Benotung gemäß dem ECTS-System) erstellt und dieses dem/der offiziellen Betreuer/in des Departments weiterleitet.

Regelungen zur Durchführung externer Fortgeschrittenenpraktika im Master

Fortgeschrittenenpraktika können in einer Einrichtung außerhalb des Departments Chemie bzw. Biochemie der LMU München durchgeführt werden (trifft für In- und Ausland zu). Hierbei ist auf die Gleichwertigkeit, d.h. die Anzahl der SWS bzw. Praktikumsdauer zu achten.

Um die Leistung eines externen Praktikums als Fortgeschrittenenpraktikum anerkennen zu lassen, muss vorab an den Departments im entsprechenden Themenbereich ein offizieller Betreuer/in (= Prüfungsberechtigter) gefunden werden.
Nach Absprache mit dem/der offiziellen Betreuer/in werden die von ihm geforderten Berichte, etc. bewertet und die Note bzw. das Bestehen des Praktikums dem Studentensekretariat mitgeteilt.

Hierfür ist ein formloser Antrag zur Anfertigung einer externen Arbeit im Prüfungssekretariat einzureichen, welcher vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft und beurteilt wird. Der Antrag muss sowohl von dem/der externen und offiziellen Betreuer/in unterschrieben werden.

Ansprechpartner:

Studenten- und Prüfungssekretariat

Öffnungszeiten beachten:
Mo.-Do. 10.00-12.00 Uhr!