Infos for examina
In der Chemie werden nahezu alle besuchten Veranstaltungen am Ende mit einer Klausur abgeschlossen. Die Note der bestandenen Klausur wird auf dem sogenannten "Notenspiegel" verbucht und aufgeführt (Studierende nach alter LPO bekommen am Ende des Studiums einen "Gesamtschein" als Nachweis für die erfolgreichen Teilnahmen).
- Klausurtermine werden hier angekündigt
- nur für vertieftes Lehramt nach alter LPO: Terminankündigungen zur Zwischenprüfung in Chemie finden Sie unter Termine.
- Terminankündigungen zur mündlichen Staatsexamensprüfung finden Sie unter Termine.
Die Zwischenprüfungsordnung der LMU München für das vertiefte Studium der Lehramtsfächer vom 8. Juni 1983 ist im Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Teil II Nr. 8/1983, S. 820 veröffentlicht. Diese Zwischenprüfung haben alle Studenten vor Beginn ihres fünften Fachsemesters zu absolvieren. Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist das Bestehen der Vorlesungen "Allgemeine und Anorganische Chemie 1 (Experimentalvorlesung)" und "Organische Chemie 1 (Experimentalvorlesung)" mit den beiden Anorganisch-chemischen Praktika und dem "Grundpraktikum in Experimentalphysik". Die akademische Zwischenprüfung besteht im Fach Chemie aus 2 Teilprüfungen in
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a) Allgemeiner und Anorganischer Chemie
- b) Organischer Chemie
Die Zwischenprüfung findet in jedem Semester statt, also zweimal pro Jahr (Frühjahrstermin: März/April; Herbsttermin: Oktober/November). Die Anmeldungen zur Zwischenprüfung in Chemie sind im Januar (für den Frühjahrstermin) und im September (für den Herbsttermin) im Studentensekretariat der Chemie einzureichen ( s. Ansprechstellen ). Nach der Anmeldung erhalten Sie den Prüfer mitgeteilt - die Prüfungstermine sind im Anschluss mit den Prüfern zu vereinbaren. Die Zwischenprüfung wird an der LMU München mündlich (2 x 30 Min.) abgehalten. Die in der Studienordnung für Lehramtsstudiengänge der LMU München aufgeführten Hinweise auf Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Zwischenprüfung sind außer Kraft.
Die Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO I vom 07.11.2002 bzw. 13.03.2008) gibt die inhaltlichen Prüfungsanforderungen im Fach Chemie an.
Zulassung zum Ersten Staatsexamen ist dann möglich, wenn alle Scheine
aus den beiden Fachwissenschaften und den Erziehungswissenschaften inkl. Didaktik,
bzw. wenn alle Leistungsnachweise (ECST) vorliegen. Weiterhin sind die Nachweise
über die erfolgreiche Teilnahme an den beiden Schulpraktika Zulassungsvoraussetzungen
für die Erste Staatsprüfung.
In der Chemie wird am Ende des Studiums ein Gesamtschein als Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme in allen Veranstaltungen ausgestellt (
s. Ansprechstellen - Studentensekretariat ).
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann man sich beim
Prüfungsamt zum Ersten Staatsexamen anmelden.
