Römer-Stiftung
Römer-Stiftung
Stiftung zur Förderung chemischer und biochemischer Forschung

Förderrichtlinien und Bewerbung

Gefördert werden junge Wissenschaftler*innen der Departments Chemie und Biochemie, die sich durch hervorragende Forschungsarbeiten während ihrer Master-Arbeit, Doktorarbeit oder PostDoc- bzw. Habilitationszeit an der LMU hervorgetan haben.

Kandidaten und Kandidatinnen mit hervorragenden Leistungen während Master-Arbeiten und Doktorarbeiten werden auf Vorschlag von Professor*innen oder sonstigen Lehrbefugten nominiert. Es können Arbeiten nominiert werden, deren Abschluss bezogen auf die Antragsfrist (jeweils der 30. September) nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Eigenbewerbung von PostDocs / Habilitierenden ist zulässig.

Hervorragende Leistungen sollen in der Regel durch ausgezeichnete Noten (Master-Arbeiten) bzw. Erstautoren-Paper in hochrangigen Journalen belegt sein. Von den Vorschlagenden ist entsprechend eine hoch selektive Vorauswahl zu treffen und es dürfen maximal 3 Vorschläge für Kandidaten oder Kandidatinnen eingereicht werden.

Die Förderung besteht in der Regel in einmaligen Zahlungen zwischen 500,- und 5.000,- Euro, je nach bislang erzielter wissenschaftlicher Qualifikation. Die Gelder können z.B. für wissenschaftliche Fortbildung durch Kongressteilnahmen, Auslandsaufenthalte zu Kooperationszwecken, Literaturbeschaffung, EDV-Ausstattung etc. genutzt werden.

Erneute Bewerbungen sind zulässig, sofern seit der letzten Auszeichnung mit einem Römer-Preis erhebliche weitere Leistungen erbracht worden sind.

Folgende Unterlagen sind in Papierform (eine vollständige Ausfertigung, einseitig ausgedruckt und nicht geklammert) und als PDF-Datei einzureichen:

Bitte reichen Sie außerdem die Datenschutzerklärung in Originalform ein.

Bewerbungsadresse

Komplette Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bei:

    Römer-Stiftung
    c/o Dept. Chemie – Geschäftsstelle
    Butenandtstr. 5-13 / Haus F / Raum F0.043
    81377 München 
    Email: haniel@lmu.de

Bewerbungsschluss ist der 30. September jeden Jahres.

Später eingehende Bewerbungen oder Bewerbungen, die nicht in der erbetenen Form eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden.