Fakultät für Chemie und Pharmazie

Studienaufbau/Studienplan für Studierende des nicht-vertieften Lehramtstudiums (RS, HS, GS) mit Beginn vor dem WS 10/11 (nach LPO I vom Nov. 2002)

Das Lehramtsstudium in der Chemie kann nur im Wintersemester begonnen werden. Die Lehrveranstaltungen werden im jährlichen Rhythmus angeboten.

Dieser Studiengang für das Lehramt ist ein Fächerverbund aus einer Kombination von zwei Fachwissenschaften (z.B. Chemie & Biologie oder Chemie & Mathematik), den dazugehörigen Fachdidaktiken und den Erziehungswissenschaften (EWS). Der Fächerverbund wird im Folgenden bzgl. des Schultyps differenziert:

  • Das Fach Chemie kann im nicht-vertieften Studium für das Lehramt an Realschulen (RS) nur in Kombination mit einem der Fächer Biologie, Mathematik oder Physik studiert werden (LPO I). Das Studium kann erweitert werden durch das Studium eines dritten Faches (Aufzählung in der LPO I, § 43, Abs. 1, zusätzlich Informatik), eine sonderpädagogische Qualifikation oder durch die pädagogische Qualifikation zum Beratungslehrer.
  • Für das Lehramt an einer Hauptschule (HS) wird das Studium des Unterrichtsfaches Chemie ergänzt durch das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule (LPO I, § 41).

Im Studiengang für das Lehramt des Faches Chemie steht gleichgewichtig neben der theoretischen Lehre in den Teilfächern Anorganische, Organische und Physikalische Chemie die praktische Ausbildung im Labor. Letztere soll der anschaulichen, experimentellen Erfahrung des Lehrstoffes und der Übung einer Handfertigkeit im Experimentieren dienen, wie sie für die Durchführung von Schulversuchen erforderlich ist. Zugleich wird eine Einführung in analytische und präparative Methoden vermittelt. Neben der Vermittlung von fachwissenschaftlichen Inhalten wird ein Einblick in die Fachdidaktik gegeben.

  • Im Bereich der Fachdidaktik haben Studierende für das Lehramt an Realschulen folgende anmeldepflichtige Schulpraktika abzuleisten (LPO I § 38 (2)):
    a) Schulpädagogisches Blockpraktikum,
    b) Fachdidaktisches Blockpraktikum in einem vom Studenten gewählten Fach,
    c) Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum, das sich auf die studierten Fächer bezieht.
    Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den drei Praktika ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. Zur Ableistung der Praktika hat sich der Studierende beim Praktikumsamt rechtzeitig anzumelden (siehe Ansprechpartner - Lehramt).
    Die beiden Blockpraktika sind in die Semesterferien zu legen. Sie umfassen je ein zusammenhängendes Praktikum mit jeweils etwa 50 Unterrichtsstunden an 15 Unterrichtstagen. Beide können bereits nach dem 1. Semester abgeleistet werden. Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist im 4. Semester vorgesehen. In einem begleitenden Seminar werden die ersten Unterrichtserfahrungen reflektiert.
  • Studierende für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen haben vier Praktika abzuleisten:
    a) Schulpädagogisches Blockpraktikum in den Semesterferien, spätestens nach dem zweiten Semester;
    b) Fachdidaktisches Blockpraktikum in den Semesterferien, nach dem dritten oder vierten Semester;
    c) Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum während des dritten, vierten oder fünften Semesters;
    d) Zusätzliches studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum nach Ableistung der übrigen Praktika.
    Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den vier Praktika ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Zur Ableistung der Praktika hat sich der Studierende beim Praktikumsamt rechtzeitig anzumelden (Email: ).

Es empfiehlt sich, die Lehrveranstaltung Fachdidaktik 1 mit dem studienbegleitenden Schulpraktikum zu koppeln. Hier soll der Studierende lernen, Inhalte und Methoden der Chemie im Hinblick auf die Lehrpläne auszuwählen, Fragen der Unterrichtsplanung und Lernorganisation zu überdenken und erste schulpraktische Erfahrungen auszuwerten. In der Vorlesung Fachdidaktik 2 werden weitere spezifische Probleme des Chemieunterrichts an der Haupt- und Realschule behandelt (LPO I § 37, 38).

Zum Ende des Studiums ist eine "schriftliche Hausarbeit" (Zulassungsarbeit) anzufertigen, die im Wesentlichen experimentell, theoretisch, fachdidaktisch oder erziehungswissenschaftlich orientiert sein kann (LPO I § 30). Diese Zulassungsarbeit kann nach Wahl der Studierenden in einem der Lehrfächer oder im Bereich des erziehungswissenschaftlichen Studiums ausgeführt werden. Studierende, die eine Zulassungsarbeit in Chemie einreichen wollen, sollten sich nach dem Abschluss des Organisch-Chemischen Praktikums (Chemischen Praktikums 2) mit einem der Professoren oder Dozenten der Departments Chemie und Biochemie in Verbindung setzen, um ein Thema und die Zuteilung eines Arbeitsplatzes (bei einem experimentellen Thema) zu vereinbaren. Der Betreuer muss dem Prüfungsausschuss für die wissenschaftliche Prüfung im Ersten Staatsexamen angehören.

Studienplan

Die Abfolge der Lehrveranstaltungen (s. folgende Tabelle) ist nur eine allgemeine Empfehlung, die meisten Lehrveranstaltungen können auch in anderen als den angegebenen Semestern besucht werden, z. B. bei Kollision mit Lehrveranstaltungen des anderen Studienfaches. Da mehrere Fächer mit Chemie kombiniert werden können, ist es nicht möglich, eine allgemeingültige Empfehlung zu geben. Es wird aber dringend empfohlen, die Lehrveranstaltungen eines Teilgebietes (z. B. anorganische Chemie) in der angegebenen Reihenfolge zu hören, da sie aufeinander aufbauen. Wegen des zeitlichen Umfangs der Anorganisch-Chemischen Praktika sollte darauf geachtet werden, dass nicht im gleichen Semester zu viele Lehrveranstaltungen des zweiten Faches belegt werden.

Empf. Semester Bezeichnung LPO I 2002 Veranstal-tungstyp SWS Leistungsnachweise laut Studienordnung

1

Allgemeine und Anorganische Experimentalchemie (mit Übungen)

§46 (1) Nr. 1

V+Ü

5+1

AC-Schein (c) *

2

Organische Chemie 1 (Organische Experimentalchemie) mit Übungen

§46 (1) Nr. 1

V+Ü

5+1

Schein

2

Chemisches Grundpraktikum für Lehramtsstudierende mit Begleitvorlesung bzw. Seminar (quantitativer Teil)

§46 (1) Nr. 1

P + V

7+2

AC-Schein (c) *

3

Physikalische Chemie 1 (mit Übungen)

§46 (1) Nr. 1

V+Ü

3+1

-

3

Anorganisch-chemisches Praktikum mit Seminar (qualitativer Teil)

§46 (1) Nr. 1

P + S

7 + 1

AC-Schein (c) *

4

Fachdidaktik Chemie 1

§46 (1) Nr. 2

V

2

Schein

4

Seminar zum Studien begleitenden Praktikum

§38 (2)

S

2

Schein

5

Org.-chem. Praktikum und begleitende Vorlesung ("Chemisches Praktikum 2" - Blockpraktikum März/April)

§46 (1) Nr. 1

P+V

10+3

Schein

5

Physikalisch-chemisches Praktikum

§46 (1) Nr. 1

P

5

-

5

Fachdidaktik Chemie 2

§46 (1) Nr. 2

V

2

Schein

6

Übungen im Vortragen mit Demonstrationen in anorganischer, organischer und physikalischer Chemie

§46 (1) Nr. 3

Ü

3+3

-

6

Spezialveranstaltungen in Zusammenhang mit der "schriftlichen Hausarbeit" (Zulassungsarbeit)

§30

V,S,Ü

6

-

* Der AC-Schein besteht aus drei Leistungsnachweisen aus den AC-Veranstaltungen.

Im Falle eines Studienplatzwechsels sollten für alle besuchten Veranstaltungen, die keine Scheine ausgeben, diese im Studentensekretariat beantragt werden.