Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch. Bei Fragen können Sie sich an wenden.
Neben der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt die Hochschulreife einer Berufsoberschule (BOS) und einer Fachoberschule (FOS 13) zu einem Studium an der Universität.
Eine fachgebundene Hochschulreife einiger BOS/FOS 13 (also ohne zweite Fremdsprache!) erlaubt ebenfalls das Studium der Chemie und Biochemie (Details hierzu finden Sie auf den zentralen Webseiten). Personen, die keine Hochschulreife besitzen (z.B. FOS 12), erlangen diese automatisch durch das bestandene Vordiplom bzw. den Bachelor-Abschluß an einer Fachhochschule. Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erfolgt über die Bewerbung bei der Studentenkanzlei und wird gesondert geregelt.
Für den Bachelorstudiengang "Chemie und Biochemie" besteht keine Zulassungsbeschränkung. Es steht für alle Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der Immatrikulation keine Bewerbung notwendig. Ebenfalls ist kein Eignungsfeststellungsverfahren, keine Voranmeldung und kein Studienorientierungsverfahren erforderlich.
Die Immatrikulation (Einschreibung) in den Studiengang erfolgt bei der Studentenkanzlei. Dort müssen Sie die erforderlichen Dokumente einteichen. Die Fristen und Voraussetzungen werden von der Studentenkanzlei bekannt gegeben.
Weitere Information zum Einschreibeverfahren finden Sie abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit auf den zentralen Webseiten der LMU.
Flyer der Zentralen Studienberatung zum Thema Immatrikulation (PDF, 516 KB) (PDF, 516 KB)