Wie melden Sie Ihre Promotion an?

Wir begleiten Sie gerne bei allen administrativen Schritten - von der Anmeldung bis zur Zulassung Ihrer Promotion.

Die Anmeldung muss spätestens 3 Monate nach der Vereinbarung über die Betreuung erfolgen!

Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen!

Die Anmeldung Schritt für Schritt

Suchen und kontaktieren Sie selbstständig eine Betreuungsperson (Doktorvater oder Doktormutter). Zur Promotionsbetreuung berechtigt sind alle Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen der Fakultät, also: Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten. Zusätzlich dürfen auch vom Fakultätsrat zugelassenen Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen als Betreuer oder Betreuuerin zugelassen werden. (Gemäß §2 Absatz 2 Satz 3).

Für die Zulassung zur Promotion ist der Abschluss eines insgesamt fünfjährigen Studiumsprogramms (offizielle Regelstudienzeit!), bestehend aus Bachelor- und Masterstudium zu verstehen (diese Regelung gilt nicht für Staatsexamensstudiengänge).

- Die Gesamtnote darf nicht schlechter als 2,5 im Bayerischen Notensystem sein.

- oder es gibt eine offizielle Bestätigung des Studentensekretariats der ausstellenden Universität, dass der Bewerber oder die Bewerberin zu den besten 30% des Jahrgangs in dem Fach an der Ursprungsuniversität oder Fachhochschule zählt.

- eventuell kann die Dekanin oder der Dekan auf Antrag eines Mitglieds des Promotionsausschusses (Doktorvater oder Doktormutter aus der Fakultät) auch Prüflinge mit einer Gesamtnote bis 2,99 zulassen, wenn die Diplom-, Master- oder vergleichbare Abschlussarbeit mindestens mit „gut“ (= 2,5 im Bayerischen Notensystem) bewertet wurde.

Bitte kontaktieren Sie das Promotionsbüro der Fakultät für Chemie und Pharmazie telefonisch oder per E-Mail, wenn Sie alle geforderten Unterlagen aus den Bereichen 3.1, 3.2 und 3.3 haben, um das Zulassungsschreiben beantragen zu können.

  • Die Anmeldung zur Promotion im Promotionsbüro ist Pflicht und zwar innerhalb von 3 Monaten nach Promotionsbeginn (bitte Schließungen des Promotionsbüros berücksichtigen). Eine Zulassung als Promovend seitens der Fakultät ist zwingend notwendig.
  • Sollten Sie darüber hinaus eine Immatrikulation wünschen, siehe hierfür Punkt 4.

Bitte füllen Sie das Online-Formular nur aus:

  • wenn Sie bereits die Zusage Ihres Betreuuers oder Ihrer Betreuuerin und ggf. Ihrer Fachvertretung der Fakultät für Chemie und Pharmazie erhalten haben.
  • wenn Sie in Kürze vorhaben, die notwendigen Dokumente dem Promotionsbüro zukommen zulassen. Beachten Sie, dass bei nicht erfolgter Anmeldung im Promotionsbüro die Daten nach ca. 2 Wochen automatisch gelöscht werden! Bei der Abgabe der Dokumente muss das gesendete Formular noch online sein.

Bitte klicken Sie auf der Seite des Online-Formulars nach der Eingabe Ihrer Anmeldedaten auf „Anmelden“, um ein Konto zu erstellen. Wählen Sie eine Sprache aus (ganz unten rechts), in dem Sie "Deutsch" oder "Englisch" auswählen. Füllen Sie sorgfältig den Anmeldebogen aus, sowie auch die Einwilligung für die personenbezogenen Daten.
Durch das Klicken auf „Abgeben“ wird die Anmeldung auf dem Server gespeichert und gesendet. Dann können Sie das Promotionsbüro für einen Termin kontaktieren. Bevor Sie die Seite verlassen, drucken Sie bitte das Formular aus (Button „Bewerbungsdaten als PDF“) und unterschreiben Sie es im Original. Nach erfolgreicher Abgabe der Dokumente im Promotionsbüro werden die Daten des Online-Formulars auf dem Server gelöscht.

Bei Störungen und Probleme wenden Sie sich bitte an: Service-EMAIL

Gemeint sind Kandidaten und Kandidatinnen, die an der Fakultät für Chemie und Pharmazie promovieren möchten, deren Betreuer oder Betreuerin Mitglied der Fakultät für Chemie und Pharmazie ist.

Zur Bearbeitung der PDFs, speichern Sie diese bitte lokal. Öffnen Sie die PDF-Formulare (nicht im Webbrowser) und füllen Sie sie vor dem Ausdruck elektronisch aus.

Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen!

Sie benötigen das gedruckte und im Original unterschriebene Formular.

Gemeint sind Kandidaten und Kandidatinnen, die an der Fakultät für Chemie und Pharmazie promovieren möchten, deren Betreuer oder Betreuerin nicht Mitglied der Fakultät für Chemie und Pharmazie ist (Externe). Füllen Sie das Formblatt elektronisch aus und lassen es von Ihrer externen Betreuerin oder Ihrem externen Betreuer und der Fachvertreterin bzw. dem Fachvertreter von der Fakultät für Chemie und Pharmazie (ein Mitglied der Fakultät für Chemie und Pharmazie gemäß § 2 Abs 1 der PromO) im Original unterzeichnen. Die Promotionsberechtigung wird geprüft. Sofern Ihre Unterlagen vollständig und genehmigt sind, erhalten Sie Ihr Zulassungsschreiben per Hauspost an Ihre Arbeitsgruppe oder per Post an Ihre Privatadresse.

Zur Bearbeitung der PDFs, speichern Sie diese bitte lokal. Öffnen Sie die PDF-Formulare (nicht im Webbrowser) und füllen Sie sie vor dem Ausdruck elektronisch aus.

Handschriftlich ausgefüllte Formulare werden nicht angenommen!

Nur für externe Biochemie-Promovenden sowie deren Betreuer oder Betreuerin sei auf die folgenden zusätzlichen Vereinbarungen hingewiesen, dass:

  • auch externe Promovierende verpflichtet sind, sich an der Betreuung von Praktika am Department Biochemie zu beteiligen. Der Umfang beträgt 4 Wochen (ganztägig), bezogen auf die Gesamtdauer der Promotion
  • externe Biochemie-Promovierende, welche an einem anderen Department der LMU Lehrleistungen erbringen, von der vorstehenden Regelung ausgenommen sind
  • externe Biochemie-Promovierende regelmäßig am Doktorandenseminar des Departments Biochemie teilnehmen und dort jährlich ihre eigenen Forschungsergebnisse vorstellen sollen
  • von den Betreuerinnen und Betreuern sichergestellt wird, dass die Promovierenden während der Erbringung ihrer Lehraufgaben den notwendigen Versicherungsschutz genießen.

Bitte kontaktieren Sie deswegen Frau Dr. Turck (turck@genzentrum.lmu.de) im Genzentrum.

Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Das von Ihnen unterschriebenen "Online-Formular" (s. Punkt 3.1).
  • Das Formular: "Anmeldung zur Promotion" oder "Externe Promotion Biochemie" oder "Externe Promotion Chemie und Pharmazie" (s. Punkt 3.2a oder 3.2b).
  • Das Hochschulzeugnis als Nachweis über Ihren Hochschulzugang mit der Gesamtnote in Ziffern (z.B. Master / Diplom / 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung u.a.) im Original und in Kopie.

Sie haben keinen deutschen Hochschulabschluss, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Das von Ihnen unterschriebenen "Online-Formular" (s. Punkt 3.1)
  • Das Formular: "Anmeldung zur Promotion" oder "Externe Promotion Biochemie" oder "Externe Promotion Chemie und Pharmazie" (s. Punkt 3.2a oder 3.2b)
  • Antrag auf Zulassung zur Promotion an die Dekanin bzw. den Dekan der Fakultät für Chemie und Pharmazie (von Ihnen unterschriebener formloser Brief in deutscher oder englischer Sprache)
  • Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache mit vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Nationalität, Geburtsdatum, -ort, Studium etc.) mit Ihrer Unterschrift
  • Hochschulabschlüsse bestehend insgesamt aus mind. 10 Semester (Regelstudienzeit!!) z.B. Diploma oder Bachelor und Master (jeweils final degree und student transcript) in Kopie und Original. Die Dokumente sollen eine Gesamtnote in Ziffern sowie eine Notenskala und -liste mit ECTs der einzelnen Prüfungen enthalten.
  • Länderspezifische Anforderung für VR China, Vietnam und Mongolei: Bitte legen Sie das APS-Zertifikat (Akademische Prüfstelle der Deutschen Botschaft) im Original und Kopie vor, ausgenommen Mitglieder vom CSC-Programm: CSC-Bestätigungsbrief im Original und Kopie.
  • Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache der obengenannten Dokumente durch einen staatlich vereidigten Übersetzer (Kopie und Original), wenn sie nicht von der Hochschule selbst ausgestellt wurde.
  • Bestätigung der Herkunftsuniversität, dass der vorgelegte Hochschulabschlussdort ohne Einschränkungen zu einem Promotionsstudium berechtigen könnte (evtl. im Diploma Supplement bzw. Student Transcript enthalten).
Die Promotionsberechtigung wird geprüft. Sofern Ihre Unterlagen vollständig und genehmigt sind, erhalten Sie Ihr Zulassungsschreiben per Hauspost an Ihre Arbeitsgruppe oder per Post an Ihre Privatadresse.

Nach Erhalt Ihrer Promotionszulassung und abhängig von Ihrem persönlichen wissenschaftlichen Werdegang, ist das Referat Internationale Angelegenheiten oder die Studentenkanzlei für die Immatrikulation als Doktorandin oder Doktorand zuständig. Bitte folgen Sie den Hinweisen auf der LMU-Informationsseite zur Immatrikulation. Beachten Sie hierbei die jeweils gültigen Einsendefristen!

Bitte berücksichtigen Sie:

  • Die Promotion unterliegt keiner Regelstudienzeit, aber die Immatrikulation zum Zweck der Promotion ist auf maximal 8 Semester beschränkt.
  • Eine Immatrikulation liegt im eigenen Ermessen.